Überwachungsstaat, scheibchenweise

Die aktuellen Entwicklungen um den Skandal mit PRISM und TEMPORA zeigen uns, dass der Albtraum vom Überwachungsstaat in Europa und USA bereits Realität geworden ist. Vergeblich wartet man darauf, dass die Regierung sich empört und Druck gegen diese Überwachungsmethoden macht.

Nein, statt dessen bastelt man hierzulande an dem eigenen Überwachungsstaat. Heute ist das Bestandsdatengesetz in Kraft getreten. Mit der Bestandsdatenauskunft können Polizei und Geheimdienste ab sofort sehr persönliche Informationen von Mobiltelefonbesitzern und Internetnutzern abrufen dürfen und das automatisiert und ohne größere rechtliche Hürden. Das Bestandsdatengesetz ist dabei nur eines von vielen nach und nach eingeführten Gesetzen, die unsere freiheitlichen Grundrechte aushöhlen. Grundrechte, für die Generationen vor uns gekämpft und zum Teil ihr Leben gelassen haben.

Alles nur Hysterie? Wollen wir einmal einen Blick auf den Zeitstrang der letzten 15 Jahre werfen:

1998 (SPD / Grüne)

  • Großer Lauschangriff
  • Satellitenüberwachung GEMS
  • Teilweise Aufhebung des Bankgeheimnisses

2002 (SPD / Grüne)

  • IMSI-Catcher zur Bestimmung des Standortes und zum Erstellen eines Bewegungsprofils von Personen nach auf Rechtsgrundlage § 100i der Strafprozessordnung
  • Rasterfahndung (es wurden 8.3 Millionen Menschen erfasst und dabei 1.689 muslimische (Ex-)Studenten überprüft. Ergebnis: 0 Terroristen gefunden)

2005 (SPD / Grüne)

  • E-Mail-Überwachung (37.000.000 gefilterte E-Mail und 213 verwertbare Hinweise – das ist eine Erfolgsquote von 0.000575 %)
  • Biometrischer Reisepass

2006 (SPD / CDU)

  • Anti-Terror-Datei
  • Stille SMS

2008 (SPD / CDU)

  • Vorratsdatenspeicherung (inzwischen vom Bundesverfassungsgericht gestoppt)
  • Staatstrojaner (Quellen-TKÜ) (inzwischen vom Bundesverfassungsgericht gestoppt)
  • Funkzellenabfrage

2011 (CDU / FDP)

  • Nationales Cyber-Abwehrzentrum

sowie auf EU Ebene:

  • INDECT
  • ADABTS
  • SAMURAI
  • uva

Die Behörden besitzen also bereits eine ganze Auswahl an Maßnahmen, die sie im Ermittlungsfall anwenden können. Erfolgsquoten im Nullkommabereich zeigen, dass hier oftmals die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist. Dieser Einschätzung folgt regelmäßig auch das Bundesverfassungsgericht. Ein Überwachungsgesetz nach dem anderen musste nachgebessert werden oder wurde bereits ganz gekippt. Mit dem neuen Gesetz zur Bestandsdatenauskunft können Geheimdienste, Zoll und Polizei noch einfacher Zugriff auf die bei Telekommunikationsdienstleistern gespeicherten Bestandsdaten bekommen. Bereits bei Ordnungswidrigkeiten haben Behörden ab sofort Zugriff auf private Daten (Name, Adresse, Kontodaten, Geburtsdatum; aber auch PIN- und PUK-Nummer des Smartphones oder Handys, IP-Adresse, Mailaccounts und digitale Adressbücher).

Sprich:

  • bei Falschparken
  • bei lauter Musik mit Nachbarschaftsbeschwerde
  • bei Rauchen auf dem Bahnhof
  • oder beim Blockieren von Nazidemos

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