40 Jahre nach Watergate immer noch kein gesetzlicher Whistleblowerschutz

Heute jährt sich zum 40. Mal die Einberufung des Untersuchungsausschusses im Watergate-Skandal. Entscheidenden Anteil an der Aufklärung von Regierungskriminalität auf höchster Ebene hatte der Whistleblower Mark Felt, damals stellvertretender FBI-Direktor, der bei konspirativen Treffen Journalisten der Washington Post über die Machenschaften der Nixon-Administration informierte. Felt befand sich in einem Interessenkonflikt zwischen seiner dienstlichen Schweigepflicht und dem öffentlichen Interesse an einer Beurteilung der Regierung. Er entschied sich für die Öffentlichkeit und nahm dabei unter seinem zur Legende gewordenen Pseudonym »Deep Throat« erhebliche Risiken in Kauf.

Andere Whistleblower wie Daniel Ellsberg, der die Pentagon Papers leakte, konnten sogar zur Beendigung des Vietnamkriegs beitragen. Auch hierzulande hat sich Whistleblowing als wichtige Informationsquelle für investigativen Journalismus etabliert. So wurden 2012 die geheimen Berliner Wasserverträge geleakt, bei denen Politiker und Wirtschaft zum Nachteil der Steuerzahler konspirierten.

Die Piratenpartei Deutschland fordert, dass Whistleblower, die Missstände an geeignete Stellen oder an die Öffentlichkeit bringen, gesetzlich dazu ermutigt und effektiv vor Nachteilen geschützt werden.

»Whistleblowing bringt Licht ins Dunkel und ermöglicht es, Missstände abzustellen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. In vielen Fällen entsteht erst durch Whistleblowing ein Informationsniveau, welches den demokratischen Diskurs zu wichtigen gesellschaftlichen Fragen überhaupt erst möglich macht. Es ist unerträglich, wenn diejenigen, die sich als Whistleblower für die Einhaltung des Rechts einsetzen, hierfür vom Staat und seinen Institutionen nicht effektiv geschützt oder gar bestraft werden«, kritisiert Markus Kompa, Rechtsanwalt und nordrhein-westfälischer Bundestagskandidat der Piratenpartei Deutschland.

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